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Die Patientenverfügung

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Die meisten Menschen sterben heute nicht zu Hause, sondern im Krankenhaus oder in der Pflegestation eines Altenheims. Diese Vorstellung löst bei vielen Menschen Ängste aus. Sie fürchten, dass man sie nicht in Ruhe und Würde sterben lässt, dass das Leiden und Sterben möglicherweise unnötig in die Länge gezogen wird.

Nicht selten beruhen diese Befürchtungen auf Erfahrungen im Familien- oder Freundeskreis. Folgender Fall mag dies verdeutlichen:

Frau L. hat vor zwei Jahren ihren Ehemann verloren. Er starb an Krebs. Besonders die letzten Wochen vor seinem Tod hat Frau L. sehr schlimm in Erinnerung. Sie erzählt: "Es war klar, dass eine Heilung nicht mehr möglich sein würde. Mein Mann, er war damals 71, war sich seiner Situation bewusst. Er sagte mir, er wünsche - wenn es soweit sei - nicht, dass technische Geräte zur kurzfristigen Lebensverlängerung eingesetzt werden. Er wolle in Würde sterben. Und dann ist alles doch ganz anders gekommen," erinnert sich Frau L. "Die Chemotherapie setzte ihm stark zu. Die Blutwerte verschlechterten sich erheblich. Dennoch empfahlen die Ärzte eine erneute Chemotherapie. Und so begann eine Entwicklung, die mein Mann, hätte er noch selbst entscheiden können, sicherlich nicht gewollt hätte. Immer mehr technische Geräte, immer mehr Abhängigkeit und medizinische Zwänge. Schließlich wurde er sogar noch einige Tage an eine Herz-Lungen-Maschine angeschlossen. Die Ärzte meinten, mit der Fortsetzung der intensiv-medizinischen Behandlung im vermeintlichen Interesse meines Mannes zu handeln, und ich glaube, es war für sie leichter, immer mehr Technik einzusetzen, als zu entscheiden, die Behandlung auf Linderung der Schmerzen zu beschränken."

Nicht wenige Menschen haben auch bei Besuchen von Angehörigen oder Freunden in der Pflegestation eines Altenheimes erlebt, wie jemand monatelang im Koma lag und künstlich ernährt wurde. Solche Erfahrungen führen oft zu der Erkenntnis, dass der eigene Tod nicht so sein soll. Hier kann die Patientenverfügung weiterhelfen.

Solche Erfahrungen führen oft zu der Erkenntnis, dass der eigene Tod nicht so sein soll. Man will nicht, dass es einem genauso ergeht.

Hier kann die Patientenverfügung weiterhelfen.

In der Öffentlichkeit wird vielfach von "Patiententestament" gesprochen. Es handelt sich aber nicht um ein Testament im eigentlichen Sinne: Es geht nicht darum, Verfügungen für den Todesfall oder Regelungen für die Zeit nach dem Tod zu treffen. Es geht vielmehr um Fragen der medizinischen Behandlung am Lebensende. Sie legen fest, mit welcher medizinischen Behandlung Sie ggf. einverstanden sind und zu welcher Behandlung eine Einwilligung nicht erteilt wird. Sie verfügen also als künftiger Patient, was geschehen soll und darf.

Wenn in einer Patientenverfügung Festlegungen für ärztliche Maßnahmen in bestimmten Situationen enthalten sind, sind sie verbindlich, wenn durch diese Festlegungen Ihr Wille für eine konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Der Arzt muss eine derart verbindliche Patientenverfügung beachten. Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung starfbar sein.

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 17. März 2003 betont, dass es die Würde des Menschen gebietet, ein im einwilligungsfähigen Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht - etwa in Form einer Patientenverfügung - auch dann noch zu respektieren, wenn der Verfasser der Patientenverfügung zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung später nicht mehr in der Lage ist. Das betont auch die Bundesärztekammer in ihren Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung, in denen es heißt: "Patientenverfügungen sind verbindlich, sofern sie sich auf die konkrete Behandlungssituation beziehen und keine Umstände erkennbar sind, dass der Patient sie nicht mehr gelten lassen würde."

Rechtlich zweifelhaft ist lediglich, ob Ihre Patientenverfügung auch dann zu beachten ist, wenn Ihre Krankheit noch keinen unumkehrbar tödlichen Verlauf genommen hat. Wenn Sie an Fragen der Patientenverfügung interessiert sind, haben Sie sicherlich die Diskussion zu diesem Punkt verfolgt und wissen, dass eine gesetzliche Regelung dieser Frage beabsichtigt ist.

Das Hauptproblem der Bindungswirkung von Patientenverfügung liegt in der konkreten Verfügung selbst. Vor allem geht es dabei um drei Fragen:

  • Ist die Verfügung inhaltlich klar genug?
  • Ist das Geschriebene wirklich gewollt?
  • Ist die Verfügung noch aktuell?

Auf diese drei Punkte müssen Sie deshalb besonders achten. Nur dann, wenn sich hier keine Zweifelsfragen ergeben, haben Sie alles getan, was heute rechtlich notwendig ist, damit die Patientenverfügung später Beachtung finden und so ihre Wirkung entfalten kann.
Wichtig ist aber auch, dass Ihr Wille im Zweifel auch von jemandem zur Geltung gebracht werden kann, der Sie vertritt, wenn Sie nicht mehr für sich selbst sprechen können. Das kann eine Person sein, der Sie vertauen und die Sie ausdrücklich bevollmächtigt haben. Hier hat die Vorsorgevollmacht zusätzliche Bedeutung. Wenn Sie eine Person bevollmächtigen wollen oder auch schon bevollmächtigt haben, Sie in Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten, sollten Sie Ihre Patienteverfügung unbedingt mit ihr besprechen.

Es ist nicht einfach, eine Patientenverfügung so zu formulieren, dass die angesprochenen Zweifelsfragen von vornherein nicht aufkommen können. Gleichwohl sollte man sich davon nicht abschrecken lassen. Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie selbst die notwendige Klarheit gewinnen. Dies setzt voraus, dass Sie sich nicht nur mit dem Tod, sondern mit dem Sterben selbst befassen. Das ist für keinen einfach. Der Gedanke an den Tod wird nur zu gerne verdrängt. Das ist der Grund, warum viele Menschen kein Testament machen. Noch schwerer aber ist es, sich vorzustellen, wie es ist, wenn man etwa nach einem Schlaganfall nicht mehr ansprechbar ist und sich nicht mehr bewegen kann, oder wenn man bei der Diagnose "Krebs" erfährt, dass kein Heilungschance mehr besteht. In solche und ähnliche Situationen muss man sich aber erst versetzen, um für sich zu einem Ergebnis kommen zu können.

Denken Sie deshalb - vielleicht anhand eines Falles, den Sie miterlebt haben - über Fragen der Intensivmedizin nach. Beschäftigen Sie sich insbesondere mit Maßnahmen zur Beatmung. Machen Sie sich bewusst, was es heißt, im Zustand der Bewusstlosigkeit mit einer Magensonde ernährt zu werden.

Ganz schwer ist es, sich mit einer Patientenverfügung zu befassen, wenn Sie aufgrund einer schweren Krankheit befürchten müssen, dass die Verfügung vielleicht schon bald zum Einsatz kommen kann. Aber dann ist es erst recht wichtig, sich mit der Thematik zu befassen. Denn in dieser Situation wissen Sie - am besten nach ärztlicher Aufklärung -, welche medizinischen Maßnahmen auf Sie zukommen können. Dann können Sie konkret mittels einer Patientenverfügung festlegen, welche Behandlungsschritte wann noch durchgeführt werden sollen und welche auf keinen Fall.

Eine gute Hilfe ist es, einfach niederzuschreiben, warum man eine Patientenverfügung machen will. Wenn der Anstoß dazu auf einer konkreten Erfahrung im Familien- oder Freundeskreis beruht, dann schildern Sie das und legen dar, was Sie selbst in einem solchen Fall gewollt hätten. Daraus kann sich eine allgemeine Werthaltung ableiten lassen, die später handlungsleitend werden kann. Denn nicht für alle denkbaren Situationen können Sie vorab Festlegungen treffen.

Wenn Sie gewissermaßen in guten Tagen eine Patientenverfügung erstellt haben, dann sollten Sie diese von Zeit zu Zeit überprüfen und dies auch deutlich machen. Dadurch wird verhindert, dass man - unter Umständen Jahre später - anzweifelt, ob dies noch Ihr aktueller Wille ist. Besonders wichtig ist dies, wenn Sie, nachdem Sie eine Patientenverfügung gemacht haben, schwer erkranken. Dann sollten Sie Ihre Verfügung daraufhin überprüfen, ob Ihre Krankheit vielleicht zu einer Änderung der Bewertung führt. Konkretisieren Sie nach Möglichkeit Ihre Anweisungen und vermerken Sie auf alle Fälle, dass Sie aufgrund der neu eingetretenen Situation Ihre Verfügung überdacht haben.

Auch und gerade hier fragen viele Menschen, ob es nicht ein Formular gibt, das man einfach unterschreiben kann. Diese Frage ist zu bejahen. Es existiert heute eine kaum noch überschaubare Anzahl von vorformulierten Patientenverfügungen. Aber: Mit Vordrucken lässt sich all das, was notwendig ist, nur bedingt lösen. Bei vorformulierten Erklärungen besteht nicht selten die Gefahr, dass es zu den oben beschriebenen Auslegungsschwierigkeiten kommt. In manchen Formularen ist z.B. vorgesehen, bestimmte Passagen anzukreuzen. Bei nur oberflächlichem Ausfüllen besteht hier die Gefahr sich widersprechender Erklärungen. In vielen Mustern werden zudem medizinische Fachbegriffe verwendet, die ein Laie kaum kennen kann. Dies führt im Ernstfall sofort zu der Frage, ob das, was Sie unterschrieben haben, wirklich Ihrem Willen entsprach.

Setzen Sie deshalb nicht einfach nur schnell Ihre Unterschrift unter ein Formular. Ziehen Sie vielmehr Muster zunächst lediglich als Hilfe für Ihren eigenen Entscheidungsfindungsprozess zu Rate. Überlegen Sie - vielleicht anhand mehrerer verschiedener Texte -, was für Sie wichtig ist und was Sie festlegen wollen. Wenn Sie soweit gekommen sind, dann können Ihnen Muster auch als Formulierungsunterstützung weiterhelfen, insbesondere dann, wenn Sie selbst keine rechte Vorstellung haben, wie man das Gewollte am besten ausdrückt. Zu Ihrer Information ist in dieser Broschüre ein Mustertext enthalten. Den können Sie verwenden, aber bitte erst, wenn Sie alles sorgfältig durchdacht haben.

In der notariellen Praxis speilen Patientenverfügungen heute auch schon eine große Rolle. Unsere Notare sind deshalb hier sehr sachkundig. Insbesondere dann, wenn Sie in Erwägung ziehen, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden, ist notarielle Hilfe wichtig.

Klarzustellen ist allerdings: Eine Patientenverüfung bedarf nicht der notariellen Form. Nach dem Gesetz ist - jedenfalls heute noch - nicht einmal die Schriftform notwendig. Mit nur mündlichen Erklärungen sollten Sie sich aber keinesfalls begüngen!

Zur Aufbewahrung gilt das, was für die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung allgemein gesagt worden ist. Gerde bei einer Patientenverfügung ist es wichtig, wenn möglichst viele Personen wissen, dass Sie Ihren entsprechenden Willen niedergelegt haben, damit die Erklärung auch möglichst schnell gefunden werden kann.

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht bei dem Zentralen Vorsorgeregister anmelden, können Sie dort auch eintragen lassen, ob Sie besondere Wünsche zu Art und Umfang medizinischer Versorgung haben.