Kompetent beraten
Es ist für die Betreuerinnen und Betreuer wichtig, sich auf eigene Erfahrungen stützen zu können. Aber diese reichen oft nicht aus, wenn es beispielsweise darum geht,
- die Zustimmung zu einer ärztlichen Behandlung der/des Betreuten zu erteilen oder zu verweigern,
- die Heimunterbringung (Heimvertrag, Kostenübernahme) zu regeln,
- im Falle der Überschuldung des/der Betreuten die Schuldenlast zu verringern.
- informiert neue ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer umfassend - zum Beispiel in Einführungsseminaren,
- sorgt für Erfahrungsaustausch,
- berät individuell und gibt praktische Hilfe im Einzelfall,
- führt eigene Informationsveranstaltungen mit ausgewiesenen Fachkräften durch - u. a. zu den Themen "Vorsorgevollmacht" und "Betreuungsverfügung",
- stellt Fachliteratur, Merkblätter und Formulare zur Verfügung, die die Betreuungsarbeit und den Umgang mit Behörden erleichtern sollen.