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Kompetent betreuen

Die Betreuungsarbeit eröffnet Menschen, die sich für andere einsetzen möchten, ein vielseitiges Betätigungsfeld. Zum einen sollen sie der oder dem Betreuten persönlich beistehen und ihre/seine Interessen wahrnehmen. Zum anderen sollten sie den Betreuten ein verlässlicher Partner gegenüber Behörden und Institutionen sein.

Die Aufgaben von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern richten sich nach dem Betreuungsgesetz. Aber in jedem Einzelfall bestimmt das Vormundschaftsgericht, welche Aufgaben sie wahrnehmen müssen. Dies sind in der Regel nur diejenigen, die die/der Betreute je nach Art der Hilfebedürftigkeit nicht selbst erledigen kann. Dies können beispielsweise sein:
  • Sorge für das Vermögen,
  • Sorge für den Aufenthalt,
  • Sorge für die Gesundheit.
Körperliche Pflege oder hauswirtschafltiche Versorgung zählen nicht zum Aufgabenfeld. Wohl aber muss die/der Betreuende die erforderliche Hilfe sicherstellen und vermitteln.

Damit Betreuerinnen und Betreuer ihre Aufgaben kompetent wahrnehmen können, steht Ihnen der Lotsendienst Betreuungen e.V. zur Seite. Der Verein unterstützt Sie fachlich und individuell durch eine hauptamtliche Sozialarbeiterin und ein breites Informations- und Beratungsangebot.